Weiterbildungsberechtigung

Sie interessieren sich für die Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin und bringen bereits mindestens 2 Jahre klinische Erfahrung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung mit?

Dr. Michael Geiger besitzt die Weiterbildungsbefugnis für die Facharztweiterbildung Arbeitsmedizin für die Dauer von insgesamt 36 Monaten gemäß Weiterbildungsordnung 2020 in der Fassung vom 18.05.2020.

Landesärztekammer Baden-Württemberg - Weiterbildungsordnung 2020